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der Firma: Kaffeesysteme.nrw
§ 1 Geltung der Bedingungen
1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma Kaffeesysteme.nrw erfolgen ausschließlich aufgrund dieser
Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers werden hiermit widersprochen.
2. Abweichungen von diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind nur wirksam, wenn die
Firma Kaffeesysteme.nrw sie schriftlich bestätigt.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluß
1. Der Käufer macht durch seine Unterschrift ein unwiderrufliches Kaufangebot für 4 Wochen, das der Annahme durch den
Verkäufer bedarf. Die Annahme erfolgt durch die Auftragsbestätigung. Wenn die Auftragsbestätigung vom Kaufangebot abweicht, gilt die Auftragsbestätigung vom Käufer als angenommen, wenn nicht
innerhalb von 12 Tagen ab Datum der Auftragsbestätigung ein schriftlicher Widerspruch eingegangen ist. Spätestens jedoch mit vorbehaltloser Entgegennahme des Kaufgegenstandes.
2. Mündliche Absprachen, nachträgliche Vertragsänderungen, zugesicherte Eigenschaften der Ware, Auslieferungstermine,
sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt sind.
3. Für die Auftragsbestätigung, für die Entgegennahme von Mängelrügen und für die Abwicklung des Vertrages ist
ausschließlich die Firma Kaffeesysteme.nrw zuständig.
§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen
1. Die Preise verstehen sich Netto, zuzüglich des jeweilig, gültigen Mehrwertsteuersatzes, sie schließen die
Transportversicherung, Verpackung sowie die Entsorgung der Verpackung durch den Käufer ein. Eine Rücknahme der Verpackung gegen Vergütung erfolgt nicht. Gleichwohl besteht die Möglichkeit, diese zur
Entsorgung an die Firma Kaffeesysteme.nrw zurückzusenden. Die Rücksendung erfolgt auf Kosten
des Käufers. Die Firma Kaffeesysteme.nrw
liefert frei Haus. Montage, Aufstellung und Inbetriebnahme der Maschine sowie Einweisung des Bedienungspersonals sind
im Preis enthalten.
2. Die Rechnungen der Firma Kaffeesysteme.nrw sind zahlbar bei Erhalt ohne jeden Abzug, es sei
denn, ein entsprechendes Dokument weist andere Modalitäten aus. Die Firma Kaffeesysteme.nrw ist bei Überschreiten der Zahlungsfrist unter
Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens ohne Mahnung berechtigt, Zinsen in Höhe von 2% über dem jeweilig gültigen Diskontsatz der "Deutschen Bundesbank" zu verlangen.
3. Sollte die Firma Kaffeesysteme.nrw
in der Zeit zwischen Vertragsabschluß und Lieferung Ihre Preise allgemein ermäßigen oder erhöhen, so wird der am Tage des
Versands gültige neue Preis berechnet. Falls sich der Preis erhöht, ist der Käufer berechtigt, innerhalb 14 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung vom Vertrag zurückzutreten.
4. Die Firma Kaffeesysteme.nrw
behält sich vor, Zahlungen zur Begleichung der ältesten Rechnungsposten zuzüglich der darauf aufgelaufenen Verzugszinsen
und Kosten zu verwenden in der Reihenfolge: Kosten, Zinsen, Hauptforderung.
5. Die Aufrechnung mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen, sowie die Ausübung von Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechten gegen
Kaufpreisforderungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Firma Kaffeesysteme.nrw.
6. Bei Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Käufers, insbesondere bei Zahlungsrückstand, ist die Firma Kaffeesysteme.nrw vorbehaltlich
weitergehender Ansprüche berechtigt, für weitere Lieferungen Vorauszahlungen und Sicherheiten zu verlangen, sowie eingeräumte Zahlungsziele zu widerrufen.
§ 4 Lieferung, Lieferzeit, Vertragshindernisse
1. Die Lieferungen erfolgen per Spedition oder DHL zu den vereinbarten Versandkosten auf Gefahr des Käufers. Die Gefahr
geht auf den Käufer über, sobald die Ware das Lager der Firma Kaffeesysteme.nrw verlassen hat. Bei Express- und Eilgutsendungen auf
Verlangen des Käufers gehen die Transportkosten zu seinen Lasten.
2. Die genannte Lieferfrist ist eine ca. Lieferfrist und beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller Einzelheiten und vor der Beibringung der vom Käufer zu
beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben, sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Sie gilt als eingehalten, wenn die Ware bis Ende der Lieferfrist das Lager der
Firma Kaffeesysteme.nrw verlassen hat, oder dem Käufer als versand- oder abholbereit angezeigt ist. Die vereinbarten Lieferfristen verlängern sich während des
Zeitraumes, in welchem der Käufer mit seinen Verpflichtungen aus diesem oder anderen Käufen in Verzug ist, entsprechend. Bei Überschreitung der Lieferfrist ist der Käufer verpflichtet eine Nachfrist
von 3 Wochen zu setzen.
3. Teillieferungen sind zulässig.
4. Nimmt der Käufer die Ware nicht ab, so ist die Firma Kaffeesysteme.nrw berechtigt, nach setzen einer Nachfrist von 10 Tagen
vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im letzteren Fall ist die Firma Kaffeesysteme.nrw berechtigt,
entweder ohne Nachweis eines Schadens 40% des Kaufpreises u.a. wegen der Vertreterprovision oder Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu verlangen.
5. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die Firma Kaffeesysteme.nrw nicht zu
vertreten hat, ihr jedoch die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen.
- hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung und sonstige Ereignisse, die Firma Kaffeesysteme.nrw trotz der nach den Umständen des Einzelfalles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte - berechtigen die Firma
Kaffeesysteme.nrw, die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch
nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Der Käufer kann von der Firma die Erklärung verlangen, ob die Firma Kaffeesysteme.nrw zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern will. Erklärt die Firma Kaffeesysteme.nrw sich nicht, ist der Käufer berechtigt zurückzutreten. Wird durch die angegebenen Ereignisse die Lieferung oder Leistung unmöglich, wird
die Firma Kaffeesysteme.nrw von der Liefer- und Leistungspflicht frei. In keinem Fall kann der Käufer die Firma CKaffeesysteme.nrw für den entstandenen Schaden verantwortlich machen.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
1. Die Firma Kaffeesysteme.nrw behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren
bis zur vollständigen Bezahlung ihrer sämtlichen Forderungen aus der gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor. Als Bezahlung gilt der Eingang des Gegenwertes bei der Firma
CKaffeesysteme.nrw.
2. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus
dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an die
Firma Kaffeesysteme.nrw ab. Der Käufer ermächtigt unwiderruflich, die an sie abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Auf
Aufforderung von der Firma Kaffeesysteme.nrw
hin wird der Käufer die Abtretung offenlegen, sowie die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen geben.
3. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum von der Firma Kaffeesysteme.nrw hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen.
Kosten und Schäden trägt der Käufer.
4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, ist die Firma Kaffeesysteme.nrw berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des
Käufers zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. Auch in diesem Fall ist ausschließlich noch der Firma Kaffeesysteme.nrw berechtigt, den Abnehmern des Käufers die Abtretung der Forderung des Käufers an die Firma Kaffeesysteme.nrw mitzuteilen und die Forderung einzuziehen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch die
Firma Kaffeesysteme.nrw liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor.
5. Die Firma Kaffeesysteme.nrw verpflichtet sich, die ihr nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen nach ihrer Wahl auf Verlangen des Käufers
insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um 20% oder mehr übersteigt.
§ 6 Garantie, Mängelrügen, Ausschluss von Ansprüchen
1. Für Mängel der Lieferung, zu denen auch das Fehlen ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften gehört, nämlich die
fehlerfreie Herstellung, die Güte der Materialien, die sachgemäße Montage und die einwandfreie Funktion der Waren und Geräte leistet die Firma Kaffeesysteme.nrw für die Dauer von 1 Jahr ab Rechnungsdatum Gewähr durch Übernahme folgender Verpflichtungen:
Nach billigem Ermessen unterliegenden Wahl der Firma Kaffeesysteme.nrw sind alle diejenigen Teile oder die ganze
Maschine unentgeltlich auszubessern oder neu zu liefern und zu montieren, welche, sich innerhalb eines Jahres infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes - insbesondere wegen
fehlerhafter Herstellung, Funktion und Montage oder wegen schlechter Materialien - als unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit nicht unerheblich beeinträchtigt herausstellen. Die Feststellung solcher
Mängel ist unverzüglich schriftlich zu melden. Ersetzte Teile werden Eigentum der Firma Kaffeesysteme.nrw.
2. Das Recht des Käufers, Ansprüche aus Mängeln geltend zu machen, verjährt in allen vom Zeitpunkt der rechtzeitigen Rüge an in 6 Monaten.
3. Zur Vornahme aller der von der Firma Kaffeesysteme.nrw notwendig erscheinenden Ausbesserungen und
Ersatzteillieferungen hat der Käufer nach Abstimmung mit der Firma Kaffeesysteme.nrw die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu
geben.
4. Keine Gewähr leistet die Firma Kaffeesysteme.nrw :
- für sämtliche Waren, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen
- für Mängel die auf Witterungseinflüsse, chemischen, physikalischen oder elektronischen Einflüssen beruhen, sofern sie nicht auf ein Verschulden von der Firma Kaffeesysteme.nrw zurückzuführen sind
- wenn Betriebs- oder Wartungsanweisungen von der Firma Kaffeesysteme.nrw nicht befolgt werden, Änderungen an den Waren
vorgenommen wird, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet werden, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen.
- wenn die Firma Kaffeesysteme.nrw
die gemäß Ziffer 3 mit Vornahme von Nachbesserungen erforderlichen Zeit nicht gewährt wird.
6. Maschinenrücksendungen dürfen nur mit Einvernehmen der Firma Kaffeesysteme.nrw erfolgen.
7. Die Aufrechnung mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen bedürfen der schriftlichen Zustimmung von der Firma Kaffeesysteme.nrw.
8. Bei fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuchen leben die gesetzlichen Rechte des Käufers auf Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Kauf wieder auf..
9. Weitere Ansprüche des Käufers wegen mangelhafter Lieferung gegen die Firma Kaffeesysteme.nrw sind ausgeschlossen, insbesondere Ansprüche auf
Ersatz von unmittelbaren und mittelbaren Folgeschäden. Dies gilt nicht soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet
wird.
§ 7 Haftung
Die Firma Kaffeesysteme.nrw übernimmt eine Haftung nur, soweit eine solche in
diesen Bedingungen ausdrücklich geregelt ist. Ausgeschlossen sind insbesondere Ansprüche aus Verschulden bei Abschluss des Vertrages, aus positiver Vertragsverletzung oder außervertraglicher Haftung,
es sei denn, dass in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird. Der Haftungsausschuss gilt für die Schadensersatzansprüche bei leichter Vertragsverletzung.
Verbleibende Ansprüche verjähren - sofern der Schaden nicht vorsätzlich verursacht wurde - 6 Monate nach Empfang der Ware durch den Käufer und sind insgesamt der Höhe nach auf 60% des
Netto-Lieferwertes der jeweiligen Sendungen begrenzt.
§ 8 Rücknahmen
Sollte der Vertrag, gleich aus welchem Rechtsgrund, rückabgewickelt werden, so ist die Firma Kaffeesysteme.nrw unbeschadet ihrer sonstigen, gegen den Käufer möglicherweise bestehenden Ansprüche berechtigt, für die Nutzung und den Gebrauch der
Geräte und als Wertminderungsentschädigung folgende Beträge zu fordern:
25% des Kaufpreises innerhalb des 1. Vierteljahres,
30% des Kaufpreises innerhalb des 2. Vierteljahres,
40% des Kaufpreises nach 1 Jahr,
50% des Kaufpreises nach 2 Jahren,
60% des Kaufpreises nach 3 Jahren
§ 9 Abtretungsverbot
Eine Abtretung von Ansprüchen aus diesem Vertrag durch den Käufer bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der
Firma CKaffeesysteme.nrw.
§ 10 Erfüllung, Wirksamkeitsklausel
1. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Käufer und der Firma Kaffeesysteme.nrw ist der Erfüllungsort Wuppertal.
Der ausschließliche Gerichtsstand ist, soweit zulässig, das Amtsgericht Wuppertal.
2. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen oder des Liefergeschäfts unwirksam, so wird
dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine unwirksame Regelung ersetzt, die dem
wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und wirksam ist.
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